Liebe Schülerinnen und Schüler!

Nach Wochen der kompletten Schulschließung aufgrund der Corona-Pandemie steht nun der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Unterrichts- und Schulbetriebs an. Ob dieser Schritt gelingt und nicht wieder zurückgenommen werden muss, hängt von uns allen und von unserem verantwortungsvollen, rücksichtsvollen Handeln ab.

Die Beschulung in den kommenden Wochen wird eine Kombination aus Präsenzunterricht (“Lernen in der Schule) und Fernunterricht („Lernen zu Hause“) darstellen. Bitte entnehmen Sie der über die Startseite unseres schulischen Portals („Weitere Informationen hier!“) abrufbaren Tabelle die für die einzelnen Schulformen unterschiedlichen Startzeitpunkte für den Präsenzunterricht.

Im Präsenzunterricht ab dem 27. April 2020 sollen die Schüler/-innen des Jg. 13. im Beruflichen Gymnasium, der Berufsschule-Fachstufe 2 und der Berufsfachschule-PTA-Oberstufe nur in den Prüfungsfächern auf die Prüfung vorbereitet werden:

  • Dieser Unterricht findet nach spezifischen Unterrichtsplänen außerhalb des regulären Stundenplans statt, die von den jeweiligen Koordinatorinnen veröffentlicht werden.
  • Informationen zur Organisation dieses Präsenzunterrichts, der jeweiligen Unterrichtsstartzeiten sowie der Pausenregelungen (Entzerrungsgebot zur Sicherstellung der Abstandsregulierungen!) kommen in den nächsten Tagen.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts steht natürlich in diesen Zeiten auch die Einhaltung des Infektionsschutzes sowie der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen im Zentrum unseres Handelns. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe (gemäß Liste des Robert-Koch-Instituts) angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Dies gilt sinnvollerweise auch für Personen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben (i.d.R. wird dann das entsprechende Attest von dem/der Angehörigen beizubringen sein). Wichtig ist dabei unsere Zusage, dass die Schüler/-innen, die im „Lernen zu Hause“ verbleiben, von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt werden.

In Niedersachsen startet der verbindliche Fernunterricht für alle Klassen ab dem 22.04.2020. Für Sie besteht nun also wieder Schulpflicht – auch beim „Lernen zu Hause“. Ihre Lehrkräfte haben jetzt die Möglichkeit und Verpflichtung, im Fernunterricht neue Inhalte und Methoden einzuführen sowie Benotungen vorzunehmen. Kurze Tests, mündliche Abfragen – eventuell sogar auch per Videokonferenz – und ähnliche Formate können zur Überprüfung des Lernstandes genutzt werden.

Auszubildende müssen übrigens von ihren Betrieben wie gewohnt an ihren Berufsschultagen freigestellt werden, damit sie an dem „digitalen“ Unterricht teilnehmen können.

Für die Durchführung des Fernunterrichts soll der bei uns bisher geltende Stundenplan maßgeblich sein und eine klare, bekannte Tagesstruktur sowie einen klaren Lern- und Arbeitstakt bringen. Das bedeutet, Ihre Lehrkräfte werden Sie beim „Lernen zu Hause“ digital mit Unterrichts- und Arbeitsmaterialien versorgen und Ihnen beratend zur Verfügung stehen:

  • Sie erhalten in der Stundenplanstruktur Aufgaben, sollen sie im vorgegebenen Zeitkorridor bearbeiten und auch abgeben.
  • Die laut Stundenplan zuständige Lehrkraft stellt vorher die Aufgaben ein.
  • Ihre Lehrkraft gibt an, wie und bis wann die Ergebnisse gesichert werden bzw. eine Lernerfolgskontrolle erfolgen kann.
  • Ihre Lehrkraft ist in der Regel in dieser Zeit erreichbar (Ausnahmen bestehen bei den oben genannten Lehrkräften, die lt. Sonderplan im Präsenzunterricht eingesetzt sind).
  • Sie geben die Ergebnisse am Ende der Bearbeitungszeit ab; die möglichen, alternativen Verfahren gibt Ihre Lehrkraft Ihnen bekannt.

Die Klassenleitungen übernehmen bei der Aufgabenbereitstellung für den Fernunterricht in der Regel eine koordinierende Funktion und sind Ihre zentralen Ansprechpartner/-innen.

Ich habe die Lehrkräfte unserer Schule gebeten, mit Ihnen die für den Fernunterricht notwendigen Informations- und Kommunikationswege zu vereinbaren, mit Ihnen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – in Kontakt zu treten und zu verlässlichen Zeiten „Sprechstunden“ per Telefon, Chat oder Videokonferenz anzubieten.

Unser Ziel ist es, dass alle Kolleginnen und Kollegen sowie natürlich auch Sie die Möglichkeiten der bei uns eingeführten Technologien vollständig nutzen können. Wenn sich bezüglich der Umsetzung des Fernunterrichts bei Ihnen Probleme ergeben (z. B. fehlende IT-Ausstattung, nicht installierte Software, zu niedrige Bandbreiten) melden Sie diese bitte über Ihre Klassenlehrkräfte an die Schulleitung. Wir müssen dann konkrete Lösungen suchen und anbieten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf gewisse landesweite Entscheidungen nur geringen Einfluss haben. Wir sind aber in der BBS I Osterode gut aufgestellt, um mit Ihnen auf elektronischem Wege zu kommunizieren und setzen uns dabei das Ziel, dass Sie auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern. Über alle speziellen Regelungen für bestimmte Bildungsgänge werden Sie klassenspezifisch und zeitnah von Ihrer Koordinatorin bzw. Ihren Lehrkräften informiert.

Wir hoffen, dass wir irgendwann – möglichst bald – wieder zur Normalität unseres Schulalltags zurückkehren können. Dieser Wunsch ist natürlich und verständlich. Die Gesundheit muss aber auch in den nächsten Wochen und Monaten immer an erster Stelle stehen!

Bitte informieren Sie Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über die Inhalte dieses Briefes.

Abschließend bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis!

Herzliche Grüße

Heiko Seemann-Weymar

Schulleiter BBS I Osterode am Harz